Stimmrechtsmitteilungen
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Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet jeden (natürliche oder juristische Person), der durch
Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 %
oder 75 % der Stimmrechte an einem Unternehmen erreicht, über- oder unterschreitet, dies dem Unternehmen
und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier
Handelstagen mitzuteilen.
Bitte senden Sie Ihre Stimmrechtsmitteilungen an folgende Adresse:
per Fax an: +49 40 2354-1350
oder per Post an:
VTG AG
Investor Relations
Nagelsweg 34
20097 Hamburg
Datum | Mitteilung |
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Es wurden keine Einträge für 2018 gefunden. |
Datum | Mitteilung |
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Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung |
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Datum | Mitteilung |
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